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13.1.2014 um 10:24 Uhr
#24569
Karlo hat geschrieben:
> Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde der Lohnaufwand für die vergangenen
> Jahre um 50 % gekürzt.
> Jetzt muss ein berichtigter Lohnzettel abgegeben werden.
> Wie sollte dieser ausschauen?
> Müssen nur die Bruttobezüge ausgebessert werden, wie schaut es mit der SV
> und LSt aus.
> Diese wurden bereits bezahlt und abgeführt.
> Muss ich beim Jahreslohnzettel jetzt die verminderten Bruttobeträge mit der
> alten SV und LSt angeben?