Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Kündigung durch AG – Urlaub › Re:Re: Kündigung durch AG – Urlaub
20.2.2009 um 22:53 Uhr
#21237
Hallo aphrodite!
Du hast richtig gelesen – der AN kann zum Urlaub (auch während der Kündigungsfrist) nicht „gezwungen“ werden.
Somit bleibt nur die Auszahlung als Ersatzleistung oder doch noch eine Urlaubs-Vereinbarung mit dem AN.
LG