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13.8.2009 um 23:53 Uhr
#21808
Hallo Claudia!
Späte Antwort, aber doch:
Da die Unterbrechnung länger als 60 Tage gedauert hat, ist Dienstverhältnis Nr. 1 nicht anzurechnen.
D.h. du nimmst für sämtliche Berechnungen den Eintrittstag 28.6.2007.
Bezüglich der Abmeldung bitte an die zuständige GKK wenden.
LG