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27.12.2005 um 10:07 Uhr
#17008
Hallo Susanne!
Momentan hast du noch kein Problem damit.
Im Falle einer Wiedererkrankung muss du wieder schauen:
a) ist es ein Arbeitsunfall? – dann hast du noch 46 KT volles Entgelt zu bezahlen (wenn der Krankenstand über diesen Zeitraum drübergeht).
b) ist es eine Krankheit? – dann hast du nur 32 KT volles Entgelt zu bezahlen.
Es richtet sich daher immer nach der jeweiligen Ursache für den nachfolgenden Krankenstand.
LG Roland