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18.8.2010 um 23:30 Uhr
#22695
Martin
Teilnehmer
Servus Peter!
Hier empfiehlt es sich, diese Kurz-Krankenstände an die GKK zu melden, damit diese den gleichen Stand wie der Dienstgeber hat.
Dies ist speziell für die Berechnung der 100% und 50 % Zeiten wichtig.
…und müssen m.E. von der GKK anerkannt werden.