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10.10.2012 um 10:45 Uhr
#24223
N1981
Teilnehmer
Hallo Jenny!
zu 1.) ich gehe davon aus, daß sich zwischen 100% und 50% keine Unterbrechung befindet und der Krankenstand durchgeht; wenn dem so ist, dann bekommt er auch für die ersten 3 50%igen Tage KG. Und Du mußt auch die BV fiktiv rechnen.
zu 2.) da würde ich Dir zustimmen: nachdem er erst ab dem 4. Tag Anspruch hat und die BV für jene Zeiten zu leisten ist, in denen er Anspruch auf KG nach ASVG hat, würde ich Dir hier zustimmen. Muß aber auch gestehen, daß ich es bis jetzt nie so betrachtet habe und daher auch nicht auf dies überprüft habe…. 😳
LG
Natascha