Re:Re: Krankenstand aufgrund Knochenmarkspende

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#21978

Liebe KollegInnen!

Es gibt aber auch noch die Variante des „bezahlten Freistellungsanspruchs“ auf Grund § 8 Abs. 3 Ang.Gesetz bzw. § 1154b ABGB.
Das würde ich auf alle Fälle bejahen, dass dieser Anspruch gegeben ist.

LG