Startseite › Foren › Sonderzahlung › Jahressechstelberechnung › Re:Re: Jahressechstelberechnung
27.12.2005 um 14:21 Uhr
#17250
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Hallo Bibi!
Ich habe mich auch schon öfters damit beschäftigt und für mich folgendes herausgefunden:
Es können bereits erhaltene Sonderzahlungen, für die das Jahressechstel berechnet wurde, im NACHHINEIN nicht aufgerollt werden.
ZB:
März kleine Prämie: J/6
Juni Urlaubszuschuß: im J/6
Okt. Weihnachtsrem.: ein Teil über dem J/6
DN macht im Nov. und Dez. reichlich ÜST
erhält nochmals Prämie:
Dann kann es uU sein, dass wieder ein Teil dieser Prämie ins J/6 fällt:
Das J/6 für die Weihnachtsremunaration darf nicht neu berechnet werden das J/6 für die Prämie sehr wohl.
LG Elisabeth