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28.3.2009 um 21:45 Uhr
#21366
Martin
Teilnehmer
liebe birgit
es muß nicht unbedingt ein neues dienstverhältnis sein, aber:
wenn du da alte dienstverhältnis weiter führt, könnte es zu problemen bei deiner urlaubsberechnung kommen,
das geringfügige dienstverhältnis könnte als elternteilzeit gedeutet werden,
anrechnung der zeit für arbeitszeit abhängige ansprüche