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27.8.2009 um 23:57 Uhr
#22089
Hallo latinelli!
Wenn der Wohnort tatsächlich der Dienstort ist, sehe ich in der SV grundsätzlich auch keine Probleme.
Wenn allerdings ein Prüfer der Ansicht ist, dass es sich bei dieser Fahrt um eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt, kann höchstens der Satz von € 0,11 pro km sv-frei behandelt werden.
In steuerlicher Hinsicht muss der freie Dienstnehmer das bezahlte km-Geld als Betriebseinnahme erfassen, er hat jedoch die Möglichkeit, gleichzeitig diese Fahrten wieder als Betriebsausgabe geltend zu machen.
LG