Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Geringfügig Beschäftigte im vorzeitigen Mutterschutz › Re:Re: Geringfügig Beschäftigte im vorzeitigen Mutterschutz
3.3.2009 um 12:23 Uhr
#21263
Liebes Forum,
ich habe nun folgende Auskunft erhalten:
Nach § 14 Abs. 2 MSchG besteht ein Fortzahlungsanspruch für Zeiten nach § 3 Abs. 3 MSchG(=vorzeitiger Mutterschut – Feststellung durch
Amtsarzt) durch den Arbeitgeber: Nach § 14 Abs. 3 MSchG entfällt dieser nur dann, wenn ein Anspruch auf Wochengeld gesteht.
Ergo: in diesem Fall ist der AG zahlungspflichtig.
Hat jemand dieses schon einmal praktiziert?
LG