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21.2.2014 um 0:01 Uhr
#24599
Hallo Brigitte,
sorry, dass ich den Beitrag erst heute gelesen habe.
Aber eine „Einmalprämie“ ist in der SV eindeutig ein laufender Bezug und somit im Hinblick auf die Geringfügigkeitsgrenze absolut SCHÄDLICH.
Da kann es noch zu „unguten“ Begleiterscheinungen kommen.
LG