Re:Re: Gehalt UNTER Geringfügigkeitsgrenze -trotzdem vollversichert

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#21452

Hallo Bina,
es gilt doch vorrangig dass eine geringfügikeit mit dem dienstnehmer vereinbart sein muss, also im dienstvertrag muss stehen „geringfügig beschäftigt“ ansonsten ist von der vollversicherung auszugehen

lg maria