Re:Re: Gastgewerbe

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#21610
Martin
Teilnehmer

Liebe sylvia!

ich kenne nur den täglichen mindestverdienst. siehe unten stehenden auszug zum kv 2009.
http://portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?dstid=2430&opennavid=30641
bitte poste den link zu den genannten 120 %.

allerdings kann der dienstnehmer m.E. auch noch geringfügig arbeiten:
und zwar wenn du einen arbeitseinsatz, jedoch an 2 sv tagen hast.
d.h. zb fängt DN um 21 uhr zum arbeiten an, und hört am folgetag um 01 uhr auf = 2 sv tage. 😉

Ü B E R E I N K O M M E N
Der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Hotellerie einerseits und die Gewerkschaft
VIDA andererseits vereinbaren mit Gültigkeit ab 1.1.2009 nachfolgende
Änderung des Punktes 6 lit. b des Kollektivvertrages für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe:
„Wird Teilzeitbeschäftigung für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart,
gebührt dem Arbeitnehmer für einen Arbeitstag ein Lohn von mindestens € 27,48.“
Wien, am 31. Dezember 2008
FACHVERBAND GASTRONOMIE