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13.6.2009 um 18:05 Uhr
#21611
Lieber Martin!
Die Neuregelung des KV betreffend Teilzeitbeschäftigte wurde am 9.6.09 vereinbart – nähere Infos seitens der WK gibt es noch nicht, deshalb habe ich mich an das Forum gewandt. Übrigens: wenn jemand von 21 – 1 Uhr arbeitet, sind 2×27,48 EUR anzusetzen – damit bist du wieder über der Geringfügigkeit (habe ich mit der GKK Kärnten abgeklärt!)
lg Sylvia