Startseite › Foren › Krankenstand › freiwillige Entgeltfortzahlung › Re:Re: freiwillige Entgeltfortzahlung
16.4.2013 um 23:30 Uhr
#24443
Hallo Peter!
Diese Anfrage hatte ich auch noch nicht.
Naja, es gibt auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung ein Feld „freiwillige Entgeltfortzahlung ab … bis …“ – das wird schon seinen Sinn haben.
Sprich mal mit einem Sachbearbeiter der GKK darüber!
Die Zahlung ist mit Sicherheit beitragsfrei, da unter 50% und gleichzeitiger Krankengeldbezug von der GKK.
LSt-pflichtig, ganz normal!
LG