Re:Re: freiwillige Entgeltfortzahlung

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#24443

Hallo Peter!

Diese Anfrage hatte ich auch noch nicht.

Naja, es gibt auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung ein Feld „freiwillige Entgeltfortzahlung ab … bis …“ – das wird schon seinen Sinn haben.
Sprich mal mit einem Sachbearbeiter der GKK darüber!

Die Zahlung ist mit Sicherheit beitragsfrei, da unter 50% und gleichzeitiger Krankengeldbezug von der GKK.

LSt-pflichtig, ganz normal!

LG