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22.10.2012 um 14:39 Uhr
#23686
Liebe KollegInnen!
Leider habe ich da auch keine „wissenschaftlich fundierte“ Antwort.
Logisch erschiene mir aber folgende Vorgangsweise:
Ab Beginn der 2. Beschäftigung: Kein SB mehr im „karenzierten“ Dienstverhältnis, dafür SB anzusetzen im 2. DV (= sehr gefährlich, da mit hoher Wahrscheinlichkeit eine ev. „Geringfügigkeit“ flöten gehen würde, daher sind wir mE mit der Möglichkeit beschränkt, dies maximal für 13 Wochen in einem vollen Karenzjahr vollversichert zu tun).
Diese Meinung ist aber „aus dem hohlen Bauch“ heraus.
LG