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27.12.2005 um 10:23 Uhr
#17022
Die Erweiterung im Zusammenhang mit der Familienhospizkarenz betrifft nur die „Begleitung eines schwerst erkrankten Kindes“ (aus max. 6 Monaten wurden 9 Monate) nicht aber die Betreuung des Gatten.
Eine aus diesem Grund gegebene „freiwillige soziale Zuwendung“ kann zumindest sv-frei berücksichtigt werden. Siehe dazu PV in der Praxis, Punkt 21.1.
LG
pvred