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23.1.2010 um 22:07 Uhr
#22390
Liebe Eva!
Eine Variante wäre, um der „dummen Berechnung“ des Urlaubs auszuweichen, ähnlich der Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze vom Dienstleistungsscheck die UEL ins Stundenentgelt „hineinzurechnen“, also mit 109,6%.
Das wäre mE absolut fair und nachvollziehbar.
Was meinst du?
LG