Startseite › Foren › Laufender Bezug › Fahrtkostenersatz › Re:Re: Fahrtkostenersatz
25.6.2010 um 11:25 Uhr
#22847
Hallo Gaby,
bekommen die Mitarbeiter mit dem Firmenwagen wirklich die Fahrtkosten ausbezahlt, oder ist nur der Sachbezug aufgeteilt in einem SV-freien Teil (fiktive Fahrtkostenerstattung) und einen SV-pflichtigen Teil? Letzteres wäre jedenfalls richtig. Nach einem VwGH-Urteil sind bei Nutzung eines Firmenwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die fiktiven Kosten eines Massenbeförderungsmittel SV-frei zu belassen.
Beispiel: Sachbezug 600 € monatlich, fiktive Kosten für eine Jahreskarte Wohnung/Arbeitsstätte 1.200 €, dann ist der monatliche Sachbezug wie folgt aufzuteilen: SV-frei 1.200 : 12 = 100 €, SV-pflichtig 500 €.
LG
Mathias