Re:Re: Fahrtkostenersatz

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#22847

Hallo Gaby,

bekommen die Mitarbeiter mit dem Firmenwagen wirklich die Fahrtkosten ausbezahlt, oder ist nur der Sachbezug aufgeteilt in einem SV-freien Teil (fiktive Fahrtkostenerstattung) und einen SV-pflichtigen Teil? Letzteres wäre jedenfalls richtig. Nach einem VwGH-Urteil sind bei Nutzung eines Firmenwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die fiktiven Kosten eines Massenbeförderungsmittel SV-frei zu belassen.

Beispiel: Sachbezug 600 € monatlich, fiktive Kosten für eine Jahreskarte Wohnung/Arbeitsstätte 1.200 €, dann ist der monatliche Sachbezug wie folgt aufzuteilen: SV-frei 1.200 : 12 = 100 €, SV-pflichtig 500 €.

LG
Mathias