Re:Re: Fahrtkosten bei Wochenend-Heimfahrt

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#22108

Hallo Roland,

also, der Dienstort in Deutschland ist vertraglich für genau 6 Monate festgelegt. Nach 6 Monaten wird entschieden, ob der DN auch seinen Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen wird oder ob er an den österreichischen Dienstort zurückkehren wird. Der Standort in Deutschland ist ebenfalls eine steuerliche Betriebsstätte.

Vielen Dank und beste Grüsse

Johann