Re:Re: Exekution nach Beendigung des Dienstverhältnisses

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#24103
biggi
Teilnehmer

    Liebe Lydia!

    Wenn er schon „ganz weg“ ist und nichts mehr von Euch bekommt, musst Du melden, dass er ausgetreten ist – geht auch formlos. Ausfüllen kannst Du ja nicht mehr viel.
    Ignorieren darfst Du die Exekution nicht.

    Sollten noch Zahlungen offen sein, müssten die gepfändet werden.

    Liebe Grüße

    Biggi