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19.5.2010 um 17:28 Uhr
#22494
Hallo Matthias,
Ich habe im Ortner 2010 auf der Seite 1277 Beispiel 227 nachgeschaut.
Im Beispiel hat der Arbeitnehmer eine ungerundete Berechnungsgrundlage von EUR 3.780,00. Und bei der Berechnung des Mehrbetrages unter 2. Steht eben maximal die Höchstberechnungsgrundlage EUR 3.120,00. Möglicherweise habe ich das Beispiel falsch interprediert. Habe Gottseidank sehr wenig Exekutionen.
Weißt Du vielleicht ob man den pfändbaren Betrag für die Sonderzahlung irgendwo Online berechnen kann.
http://www.schuldnerberatung-wien.at/site/popups/Existenzminimum.html
Unter diesem Link geht es mit dem laufenden Bezug.
LG
Wolf