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27.3.2010 um 22:40 Uhr
#22863
Hallo Maria!
Im Rahmen der sogenannten „Formel 7“ kann auf Grund der RZ 1052 der LSt-RL (noch) so eine Vereinbarung getroffen werden, obwohl das vom VwGH bereits abgelehnt wurde.
Zur Sicherheit würde ich aber die Beträge auf insgesamt 12 Monate aufteilen.
Wenn du damit aber erst z.B. im April mit der Zahlung beginnst, müsstest du den Betrag von 6/7 (30.000,–) durch 9 dividieren = 3.333,33 und laufend ausbezahlen, und das letzte Siebtel (5.000,–) im Dezember als SZ bezahlen.
Voraussetzung dafür ist die von dir erwähnte schriftliche Vereinbarung!
LG