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5.10.2013 um 18:59 Uhr
#24524
Ja, steht ihnen zu, sagt ja der KV klar (wenn Nächtigung ausser Haus) . Und Mitarbeiter die keine Rechnung vorlegen müssen einen Nächtigungsbeweis bringen, dann steht denen die Nächtigungspauschale steuerfrei zu.