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27.8.2009 um 14:20 Uhr
#21928
Noch ein Nachtrag:
Ich habe gerade mit der WGKK gesprochen, die sind der Ansicht, dass der Entfall des Malus erst für jene Fälle gilt, in denen die Kündigung ab 01.09.09 ausgesprochen wird!!
Auch bei Kündigung mit 31.08.09 zum 31.12.09 würde laut derzeitiger Meinung der WGKK der Malus anfallen – na ich bin gespannt, ob das hält??