Re:Re: Elternteilzeitkarenz

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#22426

Hallo B.!

Eine 3. Sonderzahlung hat keine Auswirkung auf die Zuverdienstgrenze von 16.200,– bez. Kinderbetreuungsgeld.
Somit gefahrlos!
(Außerdem musst du arbeitsrechtlich diese Sonderzahlung sogar gewähren!)

LG