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6.7.2009 um 13:36 Uhr
#21791
Hallo Petra!
Es gibt hier schon Urteile die positiv bezüglich dieses Sachverhaltes ausgingen, trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl, weil das so alte Entscheidungen sind:
OGH v. 16.1.1968 Ind. 677
OGH v. 26.11.1985, 4 Ob 138/85, RdW 1986, 52
Es gilt ja der Grundsatz, dass ein Verzicht auf eine gebührende Abfertigung während des aufrechten Bestandes (inkl. Auflösungsphase) des Dienstverhältnisses unwirksam ist (OGH v. 27.3.2002, 9 Ob A 301/01g, ASoK 2003, 31)
Ich würd’s mich nicht trauen!
Liebe Grüße,
Andrea