Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Einmalprämie lt. KV – Geringfügig Beschäftigte › Re:Re: Einmalprämie lt. KV – Geringfügig Beschäftigte
7.8.2010 um 15:37 Uhr
#21842
Martin
Teilnehmer
Liebe Karin!
= Einmalprämie = laufender Bezug bei der Sozialversicherung.
Allerdings gibt es bei manchen Kollektivverträgen schon „jährlich eine Einmalzahlung“.
Hier könnte man von einer SV-Sonderzahlung sprechen.
Im Zweifel SV-laufend. Aber Du könntest bei der zuständigen GKK eine Anfrage stellen.