Startseite › Foren › Sonderzahlung › Einmalprämie als Belohnung › Re:Re: Einmalprämie als Belohnung
9.9.2009 um 15:01 Uhr
#22039
ingridB
Teilnehmer
Hallo Birgit,
verrechnungstechnisch ist die einzige legale Lösung für Entgelt das für besonderes Engagement ausbezahlt werden soll eine Sonderzahlung abzurechnen. Wie auch immer man sie bezeichnen mag; sie würde sowohl sv- wie auch lohnsteuerpflichtig abgerechnet werden müssen.
Möglicherweise gibt es ja noch weitere Kommentare.
Lg
IngridB