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Hallo Birgit!
Kannst du mir vielleicht auch den Link dazu schicken? Ich finde nämlich den schon nicht :-))
Oder brauch ich da das Abo??
Ja – die Bemessung mit 50%, wenn der DN ganz aus EFZ-Anspruch rausfällt ist richtig. Ich frag mich jetzt nur noch, was ist, wenn der DN 50% Teilentgelt von uns bekommt UND Krankengeld von der GKK. Ist die Bemessung dann genau die Höhe unseres Teilentgeltes oder 100%??
Wegen deiner 3. Frage: Normalerweise musst du dass nicht melden. Du hast ja in der Arbeits- und Entgeltbestätigung, die du zu Beginn des Teilentgeltes schickst, angegeben, dass der Anspruch nach Arbeitsjahr berechnet wird und das Eintrittsdatum, also weiß die GKK bescheid!
lg
Andrea