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19.5.2009 um 11:51 Uhr
#21518
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Teilnehmer
Hallo!
Roland, erstmal vielen Dank für die Info, der Beitrag hat mir wirklich sehr weitergeholfen für meine obige 1. Frage.
Andrea, du findest den Beitrag ab S. 14 ff.
Also so wie ich das jetzt verstanden habe, muss man sobald der DN ganz aus dem EFZ-Anspruch herausfällt, als BMGL 50% vom letzten (sv-pfl. laufenden) Bezug heranziehen.
Weiß vielleicht noch jemand eine Antwort auf meine 3. Frage?
Vielen Dank,
lg Birgit