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27.12.2005 um 9:49 Uhr
#16991
Lieber Martin,
Die zusätzliche Bezahlung der O,O2 Cent ist nichts anderes als eine Vorwegnahme der künftigen KV-Aufwertung. Die Gefahr eines daraus resultierenden gewohnheitsrechtlichen
Anspruchs ist demnach nicht gegeben.
Liebe Grüße
W.Ortner