Re:Re: BV Berechnung

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#22629

Liebe Gaby,

nein, kein BV-freies Monat.

„Wird innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Ende eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis geschlossen, setzt die Beitragspflicht mit dem ersten Tag dieses Arbeitsverhältnisses ein (§ 6 Abs. 1 BMSVG).“

Lg, Lydia