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25.6.2010 um 12:33 Uhr
#22736
Hallo Ruth,
was sagt denn der KV zur Höhe des UZ? Wenn das Stichtagsprinzip gilt, beträgt der UZ 805 €, wenn man die Sonderzahlung als Mischsonderzahlung abrechnen kann, wäre aus meiner Sicht die zweite Variante mit 734,09 € richtig. Die erste Variante ist meistens nicht KV-gerecht und Du müßtest dann darauf achten, daß der WR in bei dieser Variante 805 € betragen muß.
LG
Mathias