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30.9.2009 um 0:08 Uhr
#22016
Vindobona
Teilnehmer
Roland wrote:
D.h., dass im Extremfall bereits im ersten Monat eines DV das Lohnausfallsprinzip zum Tragen kommt.
Da ich Urlaubsentgelt und Feiertagsentgelt (für Juni 2008) erstmals mit der Abrechnung Juli 2008 erhalten habe, wurde ich wohl übervorteilt.
Ich habe auch nicht den Eindruck, dass hier fehlende Beträge nachverrechnet wurden.
BTW: Eine Anfrage in der Personalverrechnung (ca. Mai 2008?) warum bei mir kein Urlaubsentgelt bzw. Feiertagsentgelt verrechnet wird (zwar waren die Positionen sogar mit Tagen auf der Gehaltsabrechnung, aber immer mit Betrag 0,00).