Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Berechnung Abfertigungshöhe – GfB und Teilzeitbeschäftigung › Re:Re: Berechnung Abfertigungshöhe – GfB und Teilzeitbeschäftigung
Hallo
also ich bin der Ansicht, dass hier keine Wahlmöglichkeit mehr besteht, wenn das DV ohne Unterbrechung seit 2001 besteht, liegt zweifellos ein ALT-Fall vor.
Womit man „besser fahren“ würde …..
kommt darauf an, aus welcher Perpektive man das betrachtet ;o)
Der DN hat natürlich einen wesentlichen Vorteil jetzt eine Abf. ALT für 3 Monatsgehälter (Basis letzter Bezug) zu bekommen, im Gegensatz zu 1,53 % des tatsächlichen Bezuges (teilweise über viele Monate sogar nur „Geringfügig“).
Ich hoffe, das hilft jetzt weiter.
Vielleicht gibt´s ja auch noch andere Meinungen dazu.
Mfg
Ingrid