Startseite › Foren › Abfertigung "Neu" › Beitrag und Bemessungsgrundlage auf Gehaltsabrechnung › Re:Re: Beitrag und Bemessungsgrundlage auf Gehaltsabrechnung
Hallo!
Die Bestimmung findet sich in § 78 Abs. 5 EStG:
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
— Bruttobezüge gemäß § 25,
— Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und Z 5,
— Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und 5,
— Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer,
— die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (§ 26 Z 7 lit. d) und den geleisteten Beitrag,
— Lohnsteuer.
LG