Re:Re: Beitrag und Bemessungsgrundlage auf Gehaltsabrechnung

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#22023

Hallo!

Die Bestimmung findet sich in § 78 Abs. 5 EStG:

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:

— Bruttobezüge gemäß § 25,

— Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und Z 5,

— Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und 5,

— Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer,

— die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (§ 26 Z 7 lit. d) und den geleisteten Beitrag,

— Lohnsteuer.

LG