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29.8.2012 um 11:23 Uhr
#23278
Stimmt der letzte Satz?
Wie ist dann ein Rückersatz des Arbeitslosengeldes möglich wenn nach einer fristlosen Entlassung es in einem Gerichtsverfahren doch in eine Kündigungsentschädigung mündet. Die ersten drei Monate stehen ihm voll zu, aber danach wird angerechnet, oder?