Re:Re: Auslandsreisen

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#16988

Für die 2 Inlandsstunden stehen höchstmöglich 2/12 von € 26,40 abgabenfrei zu.
Nur wenn die Verpflegung ein „Geschäftsessen“ sein sollte (siehe LStR 729, sie kommmen über die HP des BMF dazu) kommt es zu der von Ihnen angeführten Kürzung. Sollte es sich aber um eine „normale“ volle Verpflegung handeln, steht für solche Tage kein abgabenfreies Tagesgeld zu.