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9.3.2010 um 7:20 Uhr
#22265
Teilnehmer
hallo elch!
wenn ein deutscher in deutschland für arbeiten in deutschland aufgenommen wurde,
ist LST und SV in deutschland abzuführen.
Er hat dann deutsche „Inlandsdiäten“.
hier wird i.d.R. ein Steuerberater vor Ort mit der Personalverrechnung beauftragt.