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11.2.2013 um 9:45 Uhr
#24090
Hallo Peter!
Richtig!
Da kein ALV-pflichtiges DV (mehr) besteht, fällt keine Auflösungsabgabe an.
LG
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Hallo Peter!
Richtig!
Da kein ALV-pflichtiges DV (mehr) besteht, fällt keine Auflösungsabgabe an.
LG