Startseite › Foren › Sonstiges › Arbeitszeit fällt teilweise in einen Feiertag › Re:Re: Arbeitszeit fällt teilweise in einen Feiertag
5.1.2010 um 22:23 Uhr
#22231
Hallo fibu04!
Das wird dann schon so stimmen – ich habe im letzten Posting übersehen, dass am Feiertag gewöhnlich überhaupt nicht gearbeitet wird.
Somit keine vollkontinuierliche Arbeitsweise erforderlich – daher gilt das Urteil nicht.
Da sieht man, dass oft nur ein Wort entscheidend ist – sorry!
LG