Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Arbeitsbescheinigung › Re:Re: Arbeitsbescheinigung
18.6.2009 um 19:50 Uhr
#20204
Meines Wissens ist der § 46 Abs. 4 AlVG nicht geändert worden. Es besteht also weiterhin die Pflicht, die Arbeitsbescheinigung auszustellen, wenn es das AMS verlangt. Auch der § 71 AlVG, der das grundlose Verweigern der Bescheinigung mit Geldstrafe ahndet, gilt nach wie vor. Ich weiß nicht, ob der Verweis auf die Elda-Meldungen das Verweigern der Bescheinigung rechtfertigt.