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21.1.2010 um 13:14 Uhr
#22196
Hallo Roland,
danke für Deine Antwort. Habe mir das neue Arbeitsnehmerverlagungsformular angesehen.
Kinderbetreuungskosten kann ich unter Kinder eingeben.
Kann ich ebenso 50 / 50 angeben. Mein Mann muss aber auch Alimente bezahlen, somit muss er ein weiteres Kind miteingeben – oder ?
Ebenso verwirrend ist es im Formular – muss man da irgendwo Kindergarten eingeben. Und unter Kinderbetreuung muss ich nur den Betrag eingeben?
Der Punkt lebt Kind in gemeinsamen Haushalt gestaffelt von 220,– EUR bis…… kreuze ich ja auch an oder ? Habe ich nämlich gemacht und es wirft mir
Fehler aus?
Liebe Grüße
Roswitha