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Ich habe im Moment ein ähnliches Problem.
Ich möchte zu einem neuen Dienstgeber wechseln und mein jetztiger Dienstgeber wäre nicht bereit,
meine Kündigungsfrist zu verkürzen. Deshalb habe ich vor der Kündigung Urlaub beantragt, für die letzten zwei
Wochen der Kündigungsfrist.
Können mir außer den steuerlichen Nachteilen irgendwelche gravierenden Probleme entstehen, wenn ich in meinem
Urlaub schon beim neuen Dienstgeber beginne? Ich habe im Dienstvertrag eine Nebenerwerbsklausel – dass ich jeglichen
Nebenerwerb dem DG bekannt geben muss, allerdings handelt es sich beim neuen DG um eine vollkommen unterschiedliche
Branche ohne jegliches Konkurrenzverhältnis. Könnten dem neuen DG irgendwelche Unannehmlichkeiten entstehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Romana