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28.9.2009 um 13:05 Uhr
#22010
biggi
Teilnehmer
Liebe Kathrin!
Variante b) stimmt. Für den Sprung von 5 auf 6 Wochen Urlaubsanspruch muss man 10 Monate Karenz (nur bei 1.) mitzählen.
Während der Karenz entsteht nie ein neuer Urlaubsanspruch, also keine zusätzlichen Urlaubstage. Für die Berechnung des laufenden Urlaubsanspruchs muss man die Urlaubstage des laufenden Urlaubsjahres bis Karenzbeginn aliquotieren bzw. ab Karenzende bei Wiederkehr.
Liebe Grüße
Biggi