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30.12.2010 um 15:12 Uhr
#22457
Liebe Claudia,
das ist leider (meines Wissens) nicht wirklich geklärt. Da § 27 Abs 2 Z 3 lit a AlVG den Lohnausgleich mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage begrenzt, sind meines Erachtens nur sozialversicherungspflichtige Entgeltbestandteile heranzuziehen. Dafür spricht auch, dass der Begriff „Entgelt“ im AlVG üblicher weise im Sinne des ASVG verwendet wird. Aber ausjudiziert ist es meines Wissens nicht.