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25.11.2013 um 11:51 Uhr
#24560
Hallo Nadine,
rein rechtlich müsste man die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge „rausnehmen“, d.h. das Netto wird durch die höhere Steuerbelastung weniger.
Das „Gesamtgehalt“ darf mE absolut nicht gekürzt werden (mangels Widerrufsmöglichkeit einer All-In-Klausel).
LG