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12.3.2009 um 11:58 Uhr
#21302
hallo heidi,
ich hatte auch die frage, ob ich bei einer änderungskündigung eine freiwillige abfertigung zahlen darf und habe beim ard-fragekasten angefragt.
die antwort war …. es steht einer freiwilligen abfertigung nichts im wege, da das dienstverhältnis ja beendet wird und das neue dienstverhältnis um mindestens 25 % reduziert wird.
bezüglich deiner frage wegen bundessozialamt kann ich dir leider nicht helfen, damit habe ich keine erfahrung
lg gabriele